AGB

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sparposten nachstehend: Sparposten gegenüber seinen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.


(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Sparposten nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Sparposten und den Kunden unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Züberwangen SG Sitz des Verkäufers


(4) Die Produktbilder welche im Shop verwendet werden sind identisch mit den Produkten. Es kann jedoch durch Produktionsumstellungen oder ähnliches zu Abweichungen zwischen den Produktbildern und den ausgelieferten Artikeln kommen worauf Sparposten keinen Einfluss hat.


§ 2 Vertragsinhalt und Vertragsschluss


(1) Sparposten bietet ihren Kunden die Möglichkeit, über die Internet-Seite Sparposten.ch und dem Ladengeschäft in Züberwangen Artikel zu bestellen und zu kaufen. Eine mündliche Bestellung ist nicht möglich. Alle Angebote von Sparposten sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.


(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch Sparposten zustande. Sparposten teilt dem Kunden die Annahme der Bestellung per E-Mail mit. 


§ 3 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk/Lager.
Verpackungs- und Versandkosten sind hingegen nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.


§ 4 Zahlung
(1) Die Belieferung der Kunden durch Sparposten erfolgt gegen Zahlarten welche im Bestellvorgang angeboten werden: Zahlung auf Postkonto, Paypal, Kreditkarte, Postfinance, Postcard, Twint, Sofortüberweisung oder Monatsrechnung oder Barzahlung im Geschäft von Sparposten. Sparposten stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per Email oder Brief zugeht.


§ 5 Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt und Gefahrübergang


(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Sparposten behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Sparposten verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet Sparposten innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Sparposten um schnellstmögliche Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von maximal 30 Tagen. Lieferzeitangaben beim Artikel im Shop sind nur cirka Angaben und nicht verbindlich. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Sparposten nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.


(3) Sparposten behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Sparposten das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Sparposten hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Sparposten den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis innert 45 Tagen erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.


(4) Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Sparposten auf den Kunden über.


§ 6 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Sparposten im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen, im Eigentum von Sparposten.


(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Sparposten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


(3) Bei Konsumenten behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.


(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


(5) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


§ 7 Zur Beachtung bei Transportschäden


(1) Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern.


(2) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.


(3) Bei Versand von Lebensmittel (Süssigkeiten) stellt Sparposten dem Kunden den gekühlten Versand zur Verfügung bei der Auswahl der Versandmethoden. Wählt der Kunde jedoch keinen gekühlten Versand, haftet Sparposten nicht für Schäden beim Transport bzw. durch Hitze entstandene Schäden ( Fettreif, Zuckerreif )


§ 8 Haftung
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.


§ 9 Umtausch und Retouren
Umtausch und Rückgaben müssen innerhalb von 
14 Tagen nach Erhalt erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Rücksendungen bitte immer Original verpackt und unbenutzt. Das Rücksendeporto geht zu Ihren Lasten.
Sonderangebote (Rabattierte Artikel), Einwegartikel und Zubehör sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
Unterwäsche, Strümpfe, Socken, Handschuhe, Perücken und jegliches sonstige Zubehör sind von der
Rückgabe ebenfalls ausgeschlossen sowie Schminke, Wunden, Masken.
Artikel welche von der Rücknahme ausgeschlossen sind und zurück gesendet werden, werden von uns kostenpflichtig retourniert.
Einen Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht. Dieses geschieht auf Kulanz von Sparposten da die Schweiz kein
gesetzliches Rückgaberecht oder Widerrufsrecht vorsieht.